Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
Vertragsgegenstand
Zielsetzung der, durch die Seniorenassistenz Lisa Eisenmann erbrachten Dienstleistungen ist es, Seniorinnen und Senioren den Verbleib in ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen, Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern und Angehörige zu entlasten.
Alle angebotenen Dienstleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche der Seniorinnen und Senioren abgestimmt.
Als Kunde (Auftraggeber) wird in dieser AGB der Vertragspartner bezeichnet mit dem ein Dienstleistungsvertrag in schriftlicher Form geschlossen wird. Der Kunde kann somit eine Seniorin oder ein Senior, ein Familienangehöriger oder auch ein gesetzlicher Vertreter sein. Die Seniorenassistentin wird in dieser AGB Auftragnehmerin genannt.
Leistungsabgrenzung
Die Auftragnehmerin darf keine Unterstützung im Sinne von Pflegeleistungen übernehmen oder anbieten. Ebenso ist sie nicht autorisiert, Medikamente zu verabreichen oder die Einhaltung verordneter medizinischer Indikationen zu überwachen.
Erstberatung
In der Erstberatung steht das persönliche Kennenlernen an erster Stelle. Dabei werden zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin alle Rahmenbedingungen besprochen und abgestimmt, die für eine klar definierte Beauftragung erforderlich sind. Individuelle gesundheitliche Einschränkungen, die verschiedene Aktivitäten nicht zulassen, sind der Aufragnehmerin mitzuteilen, damit diese darauf vorausschauend und mit gegebener Rücksichtnahme eingehen kann.
Die Erstberatung ist kostenfrei. Diese sollte idealerweise beim Kunden vor Ort in vertrauter Umgebung stattfinden.
Vergütung
Die Leistungen der Auftragnehmerin werden nach Zeitaufwand zuzüglich Fahrtkosten und sonstigen Aufwendungen vergütet.
Der Stundensatz beträgt 45,00 € (durch die Kleinunternehmerregelung §19 UstG von der Umsatzsteuer befreit). Da die Vergütung nach Zeitaufwand erfolgt, wird für jeden Einsatz bzw. Einzelauftrag mindestens eine halbe Stunde berechnet. Jede weitere Zeiteinheit beträgt eine halbe Stunde.
Den tatsächlichen Zeitaufwand für den jeweiligen Vor-Ort-Einsatz quittiert der Kunde als Tätigkeitsnachweis mit Datum und Unterschrift.
Für Anfahrten innerhalb von 15 km werden keine Fahrtkosten berechnet. Darüber hinaus anfallende Fahrtkosten oder vom Kunde veranlasste Fahrten werden mit einer Kilometerpauschale von Euro 0,35 €/km gesondert verrechnet.
Aufwendungen zum Beispiel für Buchungen, Reservierungen, Parkgebühren, Verpflegung, Postauslagen etc. sind vom Auftraggeber auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten gegen Quittung zu erstatten.
Alle erbrachten Leistungen werden vom Auftraggeber privat und ohne Abzug beglichen. Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Kalendertagen per Überweisung.
Auftragserfüllung
Die Leistungen der Auftragnehmerin gelten als erfüllt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich dagegen Einwände erhebt. In diesem Fall sind Zeit, Ort, Art und Umfang der Minderleistung oder -Erfüllung schriftlich zu formulieren und der Auftragnehmerin zuzuleiten.
Rücktritt
Vereinbarte Termin zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunde gelten als verbindlich.
Im Falle einer unvorhersehbaren oder unvermeidlichen Terminabsage seitens der Auftragnehmerin wird mit dem Kunden zeitnah ein Ersatztermin vereinbart.
Absagen seitens des Kunden von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sollten nach Möglichkeit vermieden werden, da solche Leerzeiten seitens der Auftragnehmerin kurzfristig kaum anderweitig disponiert werden können. Terminausfallkosten werden dennoch in der Regel nicht erhoben. Gegebenenfalls bereits entstandene Kosten für Buchungen, Anzahlungen oder Stornierungen werden dem Auftraggeber allerdings in Rechnung gestellt.
Vertragsdauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit oder auch für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Es ist beiderseitig mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende, ohne Angaben von Gründen, schriftlich kündbar.
Haftungsbegrenzung
Für Schäden und Folgeschäden die nachweislich die Auftragnehmerin zu vertreten hat, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von Ihr abgeschlossenen Berufshaftpflicht bei der Andsafe AG, Münster.
Im Rahmen der Seniorenassistenz bietet die Auftragnehmerin keinen gewerblichen Personentransport an. Für Unfallfolgen oder sonstige Ansprüche, die durch Mitfahren entstehen könnten, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung.
Im Falle von Terminabsagen seitens der Auftragnehmerin aufgrund vertretbarer Gründe wird jegliche sonstige Haftung hieraus ausgeschlossen.
Verschwiegenheitspflicht
Die Auftragsnehmerin verpflichtet sich, über vertrauliche Angelegenheiten des Auftraggebers, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, sowohl währen des Dienstleistungsverhältnisses als auch nach der Beendigung, Stillschweigen zu bewahren.