Mein erster Kennenlernbesuch bei Ihnen zu Hause ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie ein Familienmitglied oder eine Person Ihres Vertrauens hinzuziehen.
Für meine Dienste in der Alltags- und Freizeitbetreuung erhebe ich ein Stundenhonorar von 45 €. Die Anfahrt zu meinen Kunden im Umreis von 15 km ist grundsätzlich kostenlos. Das Stundenhonorar gilt sowohl für Einsätze vor Ort als auch für konzeptionelle Arbeiten in meinem Büro (z.B. Buchen von Konzertkarten). Etwaige Fremdkosten (Eintrittskarten, Verzehr in Restaurants/Cafés, Parkgebühren) sowie zusätzliche Fahrtkosten werden gesondert berechnet.
Das Anlegen einer Notfallmappe mit Patientenverfügung und Versorgungsvollmacht nimmt in der Regel z. B. 2 bis 4 Stunden in Anspruch.
Sie können meine Dienstleistung vorübergehend oder auch langfristig und regelmäßig in Anspruch nehmen.
Details bespreche ich mit Ihnen individuell und werden in dem persönlichen Dienstleistungsvertrag schriftlich vereinbart.
Sie erhalten von mir monatlich eine Rechnung basierend auf einer Stundenliste die wir gemeinsam führen. Transparenz und Nachvollziehbarkeit meiner Tätigkeit für Sie ist mir sehr wichtig.
Die anfallenden Kosten für meine Leistungen können Sie ggf. von Ihrer Steuer mit 20 Prozent (höchstens bis zu 4.000 € jährlich) absetzen (§35a EstG). Ab Pflegegrad 2 gibt es zusätzliche Leistungen die pro Kalenderjahr bei der Pflegekasse beantragt werden können, wie z.B. tages-oder stundenweise Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination aus beidem.
Ich bin nach § 19 UstG Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit.